Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Papst: Einwanderer können fehlende Geburten ausgleichen
  2. "Dieser Vergleich macht mich wütend"
  3. Maria 2.0: „Wir machen die Dinge einfach selbst… Das ist eine Art Selbstermächtigung“
  4. DBK-Vorsitzender Bätzing: „Wir leben in einem Missionsland“
  5. Papst: Probleme durch Überbevölkerung ist "überholte These"
  6. Wir brauchen einen Beauftragten für die Theologie des Leibes
  7. Kirche und Kommunismus: Gedanken über ein Bekenntnis von Papst Franziskus
  8. Papst zu Liturgiestreit in Kerala: "Wo Ungehorsam ist, ist Schisma"
  9. Wie man die Klobürste richtig hält
  10. ,Baby Lasagna‘: ,Mit Gott habe ich mich selbst zurückgewonnen‘
  11. Polens Bischöfe bekräftigen Position der Kirche zu Abtreibung
  12. CDU-Politiker Wolfgang Bosbach: "Die Kirchentage sind für mich mittlerweile eher Parteitage..."
  13. „Eine Transfrau ist eine Frau. Punkt!“ – Wirklich?
  14. Marienmonat Mai: Priester startet "Rosenkranz-Challenge"
  15. Kritik an Video über ,selbstbestimmte Sexarbeiterin‘ und Christin

20 Jahre Fristenregelung – über 200'000 Kinder gestorben

2. Oktober 2022 in Schweiz, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


In der Schweiz jährt sich die abtreibungsfreundliche Fristenregelung – Medienmitteilung der Organisation «Marsch fürs Läbe».


Zürich (kath.net/ pm)

Am 1. Oktober jährt sich die Entscheidung zur Einführung der Fristenregelung zum 20. Mal in der Schweiz. Weit über 200’000 Kinder sind seither im Mutterleib getötet worden. Das sind mehr Menschen, als die Stadt Basel Einwohner zählt.

Trotz dieser erschreckenden Zahl wird die Abtreibungsdiskussion, die anlässlich zum Jahrestag wieder aufflammt, bisher mit grosser Schieflage geführt. Die einseitigen Argumente in Richtung «Selbstbestimmung der Frau» sind bekannt. Gänzlich ungenannt bleibt die Tatsache, dass das unbedingte Recht auf Leben jedem Menschen zukommt. Genau dieses Recht wird unter anderem in den Bestimmungen des Strafgesetzbuches geschützt. Die jüngste Forderung nach der Streichung des Abtreibungstatbestandes aus dem Strafgesetzbuch lässt jedoch diesen Schutz auf Leben und körperliche Unversehrtheit eines wehrlosen Kindes unter den Tisch fallen.


Das in der Schweizer Abtreibungsdiskussion von der WHO und UNO übernommene Argument, eine Abtreibung gehöre zur medizinischen Grundversorgung, sei quasi eine Heilbehandlung und eine medizinisch-ethische Verpflichtung für jede im Gesundheitswesen tätige Person, hält keinem zweiten Blick stand. Eine Tumorentfernung zum Beispiel führt hoffentlich zur Gesundung des Betroffenen, die Entfernung eines Embryos aus der Gebärmutter führt hingegen zum Tod des Kindes und ist mit Gesundheitsrisiken für die gesunde Frau verbunden, auch wenn diese im öffentlichen Diskurs verschwiegen werden.

Das Argument der Gesundheitsversorgung wird zusätzlich zum Problem, wo sich die schwangere Frau ungeachtet ihrer Notlage für ihr entscheidet. So genannte «problemlos verfügbare Abtreibungsmöglichkeiten» können Frauen stark unter Druck setzen, gegen ihr inneres Gespür zu handeln. Der gesellschaftliche Druck, eine schnelle Lösung für eine ungeplante Schwangerschaft zu finden, der Druck durch Partner, Familie oder Arbeitgeber – das alles wird verstärkt, wenn Abtreibung nun auch noch irreführend als Heilbehandlung bezeichnet wird.

 

Forderung nach Schutz und alternativen Lösungen

Durch gezielte und ehrliche Information könnten zahlreiche Abtreibungen verhindert werden, die unter sozialem und zeitlichem Druck erfolgen. Eine Aufgabe der öffentlichen Gesundheitsfürsorge muss demnach nicht der verstärkte Zugang zu Abtreibungen sein, sondern die Aufklärung darüber, wie eine Abtreibung wirkt – und zwar für Mutter und Kind.

Zudem gibt es Nachholbedarf bei der Information über die Entwicklung des Kindes im Mutterleib und die möglichen persönlichen Folgen einer Abtreibung für die Mutter. Anlässlich des Jahrestages der Fristenregelung fordert der «Marsch fürs Läbe» zusammen mit jenen, die sich in Politik, Beratung, Medizin und praktischer Unterstützung für den Lebensschutz einsetzen, Alternativen und Lösungen, die das Lebensrecht ungeborener Kinder absolut schützt. Die Möglichkeiten der Hilfe vor und nach der Geburt für Mütter und Kinder, speziell auch in Notsituationen, sind längst nicht ausgeschöpft.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 cyberoma 2. Oktober 2022 
 

Um Ihnen das praktisch vor Augen zu führen...

Laut Conviva-plus ist die Außengrenze der Schweiz 1935km lang. Würde man jetzt an dieser Grenze für jedes getötete Ungeborene ein Kreuz aufstellen, dann stünde bei 200 000 Abtreibungen alle 9,675 m ein Kreuz. In Wirklichkeit wäre der Abstand ja noch geringer wegen der Dunkelziffer.....
Herr, erbarme Dich unser!


0
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Abtreibung

  1. USA: Lebensschützerin zu 57 Monaten Haft verurteilt
  2. Mutter lehnt Abtreibung ab – Kind entwickelt sich nach der Geburt gut
  3. Arzt berichtet, wie er Ungeborene bei medikamentösen Abtreibungen rettet
  4. Abtreibungsverbot bei Herzschlag kann in Florida in Kraft treten
  5. Nancy Pelosi: Wenn sie gewinnen, werden Demokraten Abtreibung landesweit legalisieren

Pro-Life

  1. „Für die Grundrechte von Frauen und vorgeburtlichen Kindern ist es ein schwarzer Tag“
  2. ,Du kannst dein Baby behalten!‘
  3. Ungarn: Bischof für Kultur der Lebensbejahung statt Sterbehilfe
  4. Großer Erfolg an zwei Standorten
  5. 'Marsch für das Leben' - Linksradikale beschädigen katholische Kirche in Berlin

Schweiz

  1. «Ich komme nicht, um zu weinen!»
  2. GfbV kritisiert Wiederwahl von China in den UN-Menschenrechtsrat scharf
  3. Verbot von Taufen im Genfersee – Beschwerde beim Bundesgericht
  4. 'Liturgie nicht zum Experimentierfeld persönlicher Vorhaben machen'
  5. RedWeek: Über 60 Pfarreien in der Schweiz beteten für verfolgte Christen







Top-15

meist-gelesen

  1. ,Baby Lasagna‘: ,Mit Gott habe ich mich selbst zurückgewonnen‘
  2. "Dieser Vergleich macht mich wütend"
  3. Kirche und Kommunismus: Gedanken über ein Bekenntnis von Papst Franziskus
  4. Wie man die Klobürste richtig hält
  5. Marienmonat Mai: Priester startet "Rosenkranz-Challenge"
  6. Wir brauchen einen Beauftragten für die Theologie des Leibes
  7. Papst: Einwanderer können fehlende Geburten ausgleichen
  8. Maria 2.0: „Wir machen die Dinge einfach selbst… Das ist eine Art Selbstermächtigung“
  9. Kritik an Video über ,selbstbestimmte Sexarbeiterin‘ und Christin
  10. ,Heute glaube ich, dass wir uns über die Schwangerschaft gefreut hätten‘
  11. USA: Bewaffneter löst bei Erstkommunion Panik aus
  12. 'Bidens Früchte' - Lebensschützerin unter Hausarrest darf die Sonntagsmesse nicht besuchen
  13. Arzt berichtet, wie er Ungeborene bei medikamentösen Abtreibungen rettet
  14. Papst zu Liturgiestreit in Kerala: "Wo Ungehorsam ist, ist Schisma"
  15. Papst: Probleme durch Überbevölkerung ist "überholte These"

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz